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Mietbedingungen
Heizgeräte
-falls nichts anderes im Angebot vereinbart-
Anlieferungs- und Abhol-Tag zählen jeweils als volle Miet-Tage
1 Woche = 7 Kalender-Tage
1 Monat = 30 Kalender-Tage
Bei
Selbstabholung übernimmt der Mieter die Gefahrtragung für das
Mietobjekt/die Mietobjekte inkl. Zubehör ab Hof, bei Anlieferung
mit dem Zeitpunkt des Lieferbeginns. Bei Verlust oder Defekt
erfolgt Berechnung durch uns.
Das Gelände am Einsatzort muss zum Befahren mit normalem
LKW (befestigte oder asphaltierte Wege) geeignet
sein. Die Ablade-/Abholstelle muss ebenerdig, auf
befestigtem Weg ohne Erschwernis und gefahrlos für
unsere Mitarbeiter erreichbar sein. Bei Aufbau/Abbau/Umstellung/Sonderarbeiten
setzen wir ebensolche Verhältnisse voraus.
Eventuelle Stand- und Wartezeiten, die durch das
Verschulden des Mieters oder dessen Beauftragten
verursacht werden, berechnen wir mit Euro 40,00
pro Mann und Stunde sowie mit Euro 40,00 pro LKW
und Stunde.
Bei notwendigen Wartungs- und Service-Arbeiten, die
durch das Verschulden des Mieters oder dessen Beauftragten
verursacht sind, berechnen wir Fahr- bzw. Flug-Kosten,
Hotelunterbringung und Spesen je nach Aufwand. Anfallende Überstunden-,
Nacht- und Feiertags-Zuschläge fakturieren wir nach
den derzeit gültigen Sätzen. Die normale Arbeitsstunde
kostet Euro 40,00.
Erschwerte Montage/Demontage sowie Extra-Arbeiten berechnen wir nach
Zeit und Aufwand – pro Mann und Stunde Euro 40,00.
HINWEIS:
Heizöl-Tanks müssen vor der Abholung bzw. Rücklieferung komplett
entleert sein. Es erfolgt keine Vergütung für Rest-Heizöl. Die Betankung
erfolgt durch den Mieter.
Haftungsausschluss:
Wir schließen jegliche Haftung aus für Schäden,
die durch Betankung oder unsachgemäßen Umgang der
bereits installierten Heizgeräte und dem dazugehörigen
Equipment wie z.B. der Tanks, Fässer oder Ölwannen
entstehen.
Außerdem sind die Zulassungsbestimmungen für das
Aufstellen von öl- oder gasbetriebenen Heizgeräten
durch den Auftraggeber zu beachten und gegebenenfalls
genehmigen zu lassen.
Die genannten Mietpreise beziehen sich immer auf
eine festgelegte Zeitspanne.
Ändert sich die Mietzeit, werden entsprechend andere Preise berechnet.
Zahlungs-Modus:
Generell Vorkasse. Bei Rechnungskunden: 10 Tage nach Rechnungserhalt.
Andere Absprachen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Bei Abholung der Geräte durch GS:
Mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit – Ihr Avis ist erforderlich.
Mietverlängerung:
10 Werktage vor Ablauf der regulären Mietzeit durch schriftliche Bestellung.
Bei
kurzfristiger Stornierung des Auftrages berechnen wir eine Bereitstellungs-Gebühr
in Höhe von 50% des Mietpreises.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zusage
für die Lieferung von der Verfügbarkeit des notwendigen
Equipments abhängig ist und erst nach Eingang der
Bestellung erfolgen kann.
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